Die 2025er-Grundsteuer muss überarbeitet werden!

Am 1. Januar 2025 traten die neuen Regelungen der reformierten Grundsteuer in Kraft: Für Grundbesitzer, Häuslebauer und auch Mieter wird die fällige Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Grundsätzlich berechnet sich die zu zahlende Grundsteuer B aus der Größe des Grundstücks, dem Wert des Bodens, einer gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen selbst festlegen.
Mit diesem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell ändert sich für Grundstücksbesitzer vor allem eines: Jetzt wird nicht mehr danach unterschieden, ob und wie ein Grundstück bebaut ist! Nicht zuletzt dieser Punkt trägt dazu bei, dass diese neue Grundsteuer-Regelung der grün-schwarzen Landesregierung kein Erfolg, sondern ein Debakel ist.
Die Landesregierung hat es außerdem verpasst vorherzusehen, dass Gewerbegrundstücke deutlich niedriger bewertet werden. Warum? Weil sie weniger oft verkauft werden und meist im Außenbereich liegen. Was den Kommunen hier an Steuereinnahmen entgeht, müssen Privatleute mehr bezahlen – eine schwere Fehlplanung von Grün-Schwarz.
- Unverhältnismäßige Belastung:
Die Reform führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung für viele Bürger, insbesondere für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. - Sonderweg Baden-Württembergs:
Die FDP kritisiert den Alleingang des Landes bei der Grundsteuerreform. Baden-Württemberg bewertet als einziges Bundesland das Grundstück ohne Gebäude, was zu großen Verwerfungen innerhalb der Gemeinden führt. - Ungerechte Bewertung:
Bauverbote und Bebauungsplangrenzen, aber auch aufgrund der Lage unbebaubare Grundstücksteile, werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht berücksichtigt, was zu Ungerechtigkeiten führt. - Gefährdung der Altersvorsorge:
Die FDP warnt davor, dass die Reform die Altersvorsorge vieler Menschen gefährden könnte. - Belastung der Bauwirtschaft:
Die ohnehin schon kriselnde Bauwirtschaft könnte durch die Reform weiter belastet werden.
Bisher hatten die Finanzämter die Grundsteuer auf Grundlage sehr alter Daten berechnet. In Westdeutschland stammten diese aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung 2018 die alte Regelung gekippt, da die bisherige Bemessungsgrundlage verfassungswidrig sei.

Ich bin mir mit der FDP-Landtagsfraktion einig, dass die aktuelle Reform weder aufkommensneutral noch fair oder gerecht ist und dass Entlastungen statt weiterer Belastungen nötig sind.
Deshalb setze ich mich ein für:
- eine Abkehr vom Sonderweg des Bodenwertmodells, bei dem nur das Grundstück bewertet wird.
- die Einführung eines Flächenmodells, wie die FDP es mit der Union für Bayern und Hessen entwickelt hat. Für die Berechnung der Grundsteuer nach dem reinen Flächenmodell kommt es nämlich auf drei Faktoren an: die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes und die Nutzung der Immobilie. Einen Bodenrichtwert benötigt das Flächenmodell nicht.
- die faire Besteuerung ALLER Grundstücke durch das Flächenmodell – auch der Gewerbe- und Industriegrundstücke.
- keine Gängelung/Erpressung von Grundstückseigentümern durch eine Grundsteuer C – stattdessen Anreize schaffen und so Innenentwicklung ermöglichen!