Inklusionspolitik sinnvoll gestalten
- Landtagsabgeordneter Dr. Timm Kern fragt Landesregierung in kleiner Anfrage nach der Versorgung mit Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern im Landkreis Freudenstadt
- Antwort zeigt Stagnation der Anzahl der Schulbegleitungen im Landkreis
- Dr. Timm Kern betont die Wichtigkeit der Wahlfreiheit für Familien von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
Der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Timm Kern hat mit einer parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/4020) die Zahlen von Schulbegleitungen für den Landkreis Freudenstadt bei der Landesregierung erfragt. Schulbegleitungen sind Eingliederungshilfen, die die Landkreise zur Verfügung stellen müssen, um es Kindern mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zu ermöglichen, reguläre Schulen zu besuchen. Das Ziel sei, die Schulbegleitungen so zu verbessern, dass landesweit die Schulen und Kitaträger, die Kreisverwaltungen sowie auch die gehandicapten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die Herausforderungen der inklusiven Beschulung besser meistern können. Dazu, so Dr. Timm Kern, brauche es Lösungen, die Träger, Kreise und Kommunen entlaste und die Begleitungen besser zugänglich mache: „Es darf nicht sein, dass die Politik nur bestimmt, dass inklusiv beschult werden muss, aber bei der dazu notwendigen Ausstattung die Landkreise und die Lehrerschaft alleine lässt. Leider verfahren die grün-geführten Landesregierungen seit 2011 aber genau so“, kritisierte der FDP-Abgeordnete.
Die Zahl der Schulbegleitungen im Landkreis Freudenstadt stagniere dabei seit dem Schuljahr 2019/20, geht aus der Antwort des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha (Grüne) auf die Anfrage hervor. So waren im Schuljahr 2019/20 sowie im Schuljahr 2020/21 jeweils 17 Schulbegleitungen in Schulen im Landkreis zu verzeichnen. Im Schuljahr 2021/22 waren es 16. Positiv sei, dass der Landkreis Freudenstadt bislang allen Anträgen auf Schulbegleitung nachkommen konnte.
Dr. Timm Kern, der auch bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag ist, betonte die Wichtigkeit der Wahlfreiheit für Familien von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf: „Jedes Kind braucht die passende Förderung, nicht einheitliche Lösungen für alle“, so der Abgeordnete. Das bedeute, dass neben der Wichtigkeit der Inklusion an Regelschulen auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) weiterhin eine unverzichtbare Rolle hätten.
Zur Qualifikation von Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, zu deren tariflicher Vergütung oder zur durchschnittlichen Wartezeit zwischen Antrag und Besetzung einer Schulbegleitung konnten keine Aussagen getroffen werden.